1. Regelungsgegenstand
Für alle Rechtsgeschäfte des Reiseveranstalters Chile Central – Einzelunternehmen Moritz Gómez, nachfolgend „Chile Central“ genannt, und dem/der Reisenden, nachstehend „Kunde“ genannt, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff BGB. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
2. Vertragsschluss, Zahlung
2.1 Mit der Buchung bietet der Kunde den Vertragsabschluss verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, per E-Mail, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag
kommt nur durch die schriftlich oder per E-Mail vorgenommene Bestätigung durch Chile Central zustande.
2.2 Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ist von dem Kunden innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20 % zu leisten, die auf den Reisepreis
angerechnet wird. Chile Central behält sich vor, bei bestimmten Reiseleistungen eine höhere Anzahlung zu verlangen. Die Restzahlung (bei kurzfristig gebuchten Reisen die Gesamtzahlung) ist 31
Tage vor Reiseantritt fällig und zu zahlen. Der Kunde kann den Reisepreis per SEPA-Überweisung begleichen.
2.3 Sofern der Kunde die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltenen Sicherungsscheins nicht zum jeweiligen Fälligkeitstag leistet, ist Chile Central berechtigt, nach Mahnung
mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden mit den in Ziffer 5.3 geregelten Stornierungskosten zu belasten.
3. Leistungen, Vertragsänderungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus den Angaben in der
Auftragsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben im Angebot und in der Auftragsbestätigung gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung.
3.2 Die Reiseunterlagen erhält der Kunde in der Regel 4 Wochen vor Reiseantritt oder innerhalb des von Chile Central genannten Zeitraums.
3.3 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Chile Central nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Chile Central wird den Kunden von notwendig gewordenen Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
3.4 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, ausschließlich von ihm selbst zu vertretenden Gründen nicht in
Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
4. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
4.1 Chile Central informiert den Kunden über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Reiseantritt.
4.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und hat selbstständig die ausreichende Gültigkeit dieser zu beachten.
4.3 Chile Central haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter
mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Chile Central eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
5. Rücktritt
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Chile Central.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung
verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des
Werts der von Chile Central ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt.
5.3 Sofern sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, sind von Chile Central die folgenden prozentualen Entschädigungsbeträge entsprechend dem
Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn festgelegt:
• Bis 31 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
• Ab dem 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
• Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
• Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt (no-show) 90 % des Reisepreises
5.4 Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert
ist. Chile Central hat den Rücktritt in diesem Fall unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
5.5 Tritt der Reiseveranstalter vom Reisevertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden
unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von Chile Central, zurückerstattet.
6. Umbuchungen
6.1 Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
(Umbuchung) nach Vertragsabschluss. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vereinbart, kann Chile Central bei Einhaltung der nachstehenden Frist ein Umbuchungsentgelt erheben. Dieses
setzt sich bis 31 Tage vor Reiseantritt aus den individuell zu beziffernden konkreten Kosten zuzüglich einer Servicepauschale von 50,00 € zusammen.
6.2 Fallen aufgrund fehlerhafter Angaben des Kunden zusätzliche Kosten an (z. B. wegen einer erforderlichen kostenpflichtigen Änderung einer Reservierung bei fehlerhafter
Namensangabe), kann Chile Central dem Kunden bis 31 Tage vor Reiseantritt eine Servicegebühr von 25,00 € zuzüglich der konkreten Kosten in Rechnung stellen.
6.3 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den
Bedingungen gemäß Ziffer 5.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
7. Mitwirkungspflichten
7.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich Chile Central anzuzeigen und um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktdaten sind den Reiseunterlagen zu
entnehmen. Soweit Chile Central infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch
Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
7.2 Verlangt der Kunde Abhilfe, hat der Reiseveranstalter den Reisemangel zu beseitigen. Dies kann in Form einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung erfolgen.
7.3 Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, hat er Chile Central zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht,
wenn die Abhilfe von Chile Central verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
7.4 Schäden oder Zustellungsverzögerungen des Gepäcks bei Flugreisen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft
anzuzeigen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung an die Fluggesellschaft anzuzeigen und es ist sich eine
Bestätigung in Textform aushändigen zu lassen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Chile Central anzuzeigen, wenn reisevertragliche
Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen.
7.5 Der Kunde hat Chile Central zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugticket, Hotel-Voucher) nicht innerhalb der von Chile Central mitgeteilten
Frist erhält oder wenn die Unterlagen bezüglich der Daten des Kunden (Name, Anschrift, Geburtsdatum) falsche Angaben enthalten.
7.6 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden
zu vermeiden oder gering zu halten.
8. Haftung, Haftungsbeschränkungen, Verjährung
8.1 Die vertragliche Haftung von Chile Central für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.
8.2 Ansprüche nach § 651i BGB hat der Kunde gegenüber Chile Central geltend zu machen. Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt
mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
9. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Chile Central, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Chile Central verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot kann über die Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de abgerufen werden.
10. Versicherungen
Chile Central empfiehlt generell den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, einer Auslands-Reise-Krankenversicherung einschließlich Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer Reisegepäckversicherung.
11. Datenschutz
Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert der Reiseveranstalter den Kunden in der Datenschutzerklärung auf seiner Website: https://www.chile-central.com/datenschutz/
12. Schlussbestimmungen
12.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen
zulässig.
12.3 Der Reiseveranstalter Chile Central weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einem freiwilligen
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt.
12.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
13. Reiseveranstalter
Chile Central
Einzelunternehmen Moritz Gómez
Schnorrstr. 16
04229 Leipzig
+49-151-20516023
contact@chile-central.com
www.chile-central.com